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Bike2Business

Lieblingsrad ganz bequem als Dienstrad leasen, Steuern sparen und beruflich sowie privat mobil sein.

Dank der aktuellen Steuergesetzgebung gilt das Dienstwagenprivileg – die sogenannte 1%-Regel – auch für Fahrrad und E-Bike. Die steuerliche Gleichbehandlung von „Dienstrad“ und „Dienstwagen“ macht das Leasen von E-Bikes und Fahrrädern ab einem Wert von 500,- Euro sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wirklich interessant.

Und wer als Angestellter mit einem bike2business-Dienstrad zur Arbeit radelt, bleibt nicht nur fit, sondern schont die Umwelt und – dank Gehaltsumwandlung und Steuervorteil – auch den eigenen Geldbeutel.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bike2business.net und www.cycle-union.de.